Berufstätige müssen auch bei Eis und Schnee auf den Straßen pünktlich zum Dienst erscheinen. Grundsätzlich dürfe der Arbeitgeber Beschäftigten für die versäumte Zeit den Lohn kürzen, wenn sie wegen des derzeitigen Winterwetters zu spät zur Arbeit kommen, sagte der Arbeitsrechtler Stefan Lunk aus Hamburg im Gespräch mit dem dpa-Themendienst.
Alternativ könne der Chef Mitarbeiter zum Ausgleich Überstunden machen lassen. „In der Praxis sieht das dann häufig so aus, dass man dann die Arbeitszeit nachholt“, erläuterte das Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. (personalerinfo.de)
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