Soziale Netzwerke erfreuen sich in Deutschland reger Beliebtheit. Hierzulande gibt es bereits 23 Millionen Facebook-Accounts. Der AGAD-Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. warnt davor, dass bei steigender Nutzung sozialer Netzwerke auch die arbeitsrechtlichen Probleme, etwa bei beleidigenden, diffamierenden oder den Arbeitgeber anderweitig schädigenden Facebook-Postings, zunehmen.
Nach Auffassung von Dr. Nils Helmke, Rechtsanwalt und externer Datenschutzbeauftragter der AGAD Service GmbH, kann mangels höchstrichterlicher Entscheidungen auf allgemeine Prinzipien des Arbeitsrechts zurückgegriffen werden: „Unternehmensschädliche Äußerungen müssten keinesfalls durch den Arbeitgeber hingenommen werden und können sogar eine außerordentliche Kündigung begründen.“
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Nach Auffassung von Dr. Nils Helmke, Rechtsanwalt und externer Datenschutzbeauftragter der AGAD Service GmbH, kann mangels höchstrichterlicher Entscheidungen auf allgemeine Prinzipien des Arbeitsrechts zurückgegriffen werden: „Unternehmensschädliche Äußerungen müssten keinesfalls durch den Arbeitgeber hingenommen werden und können sogar eine außerordentliche Kündigung begründen.“
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