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„Junges Team sucht erfahrene Mitarbeiterin“ – was sich als sympathische Stellenanzeige liest, kann für das suchende Unternehmen zum juristischen Bumerang werden. Müssen Stellengesuche doch hinsichtlich Alter, Geschlecht und Herkunft völlig neutral sein.mehr ...
Berufstätige müssen auch bei Eis und Schnee auf den Straßen pünktlich zum Dienst erscheinen. Grundsätzlich dürfe der Arbeitgeber Beschäftigten für die versäumte Zeit den Lohn kürzen, wenn sie wegen des derzeitigen Winterwetters zu spät zur Arbeit kommen, sagte der Arbeitsrechtler Stefan Lunk aus Hamburg im Gespräch mit dem dpa-Themendienst.
mehr ...Kassendifferenzen können kündigungsrelevante Schlechtleistung sein. Das hat das LAG Schleswig-Holstein (Urteil vom 24.02.2010, 6 Sa 399/09) entschieden, das über die ordentliche Kündigung einer Kassiererin, bei der es wiederholt zu erheblichen Kassendifferenzen zwischen fünf und knapp 90 Euro (sowohl im Plus- als auch im Minusbereich) gekommen war, zu urteilen hatte.
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Berufliche Fort- und Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers, die in seinem ganz überwiegenden betrieblichen Interesse durchgeführt werden, gehören nicht zum Arbeitslohn. Dies gilt auch bei Bildungsmaßnahmen fremder Unternehmer, die für Rechnung des Arbeitgebers erbracht werden.
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Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalte für etwaige Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind in Arbeitsverträgen weit verbreitet. Eher selten halten derartige Klauseln jedoch einer gerichtlichen Überprüfung stand.
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Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn unter Hinweis auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in Mainz (LAG) vom 17.04.2009, Az.: 6 Sa 709/08.
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Wirtschafts-Nachrichten